Reitwein: Die Oder hat ihren Reiz für Radfahrer, Spaziergänger und Angler nicht verloren. Besonders an den Wochenenden zieht es viele Erholungssuchende an die Deiche. Dabei stehen leider nicht alle Besucher dem Anliegen des Brandenburgischen Wassergesetzes positiv gegenüber, welches das Parken von Kraftfahrzeugen aller Art in einer Entfernung von 5 m vom Deichfuß verbietet. In der Vergangenheit führte das mehrfach zu Bußgeldbescheiden für Uneinsichtige. Auch hier gilt der Grundsatz: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Nach Unmutsbekundungen betroffener Bürger in der Presse sah sich der Gewässerbeirat des Landkreises Märkisch-Oderland in der Pflicht, schnell Abhilfe zu schaffen. Während der vergangenen Deichschau wurde deshalb das Anliegen an uns heran getragen, ob wir nicht mit unserer Technik Baumstämme entlang des Deichfußes auf einem Parkplatz am Oderdeich auslegen können.
Diesem Ansinnen konnte sich unser Ortsverband nicht entziehen, zumal unsere Helfer die ersten sind, die zur Gefahrenabwehr an der Oder heran gezogen werden. Deshalb wurde kurzerhand die geplante Ausbildung für den 18. September auf eben jenen Parkplatz verlegt. Der LKW mit Ladekran unserer Fachgruppe Wassergefahren übernahm die Verlegearbeiten und die Helfer der Bergungsgruppen nutzten den vorhandenen Platz für die Ausbildung in der Gerätekunde. Der Gerätekraftwagen I wurde vollständig entladen, die Technik vor dem Fahrzeug geordnet und dann erklärte Gruppenführer Tobias Schmidt den Neulingen unter den Helfern, womit der GKW I ausgestattet und wo die Technik auf dem Fahrzeug verstaut ist. Ordnung in diesem Bereich ist von großer Bedeutung, denn im Einsatzfall muss jeder Helfer schnell die benötigten Geräte finden. Eine genaue Kenntnis des Fahrzeuges und seiner Möglichkeiten kann über Erfolg oder Misserfolg eines Einsatzes entscheiden. Deshalb ist es auch für schon länger tätige Helfer immer wieder wichtig, ihr Wissen darüber zu erneuern.
Die Verlegung der Baumstämme konnte an diesem Tag nicht abgeschlossen werden. Ein Termin für die Fertigstellung ist zum 4. Oktober 2014 angesetzt.